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Informationen zur Umsetzung von Anpassungen am Erhebungsinstrument zum 01.01.2024 im Zusammenhang mit Änderungen der Maßstäbe und Grundsätze für die vollstationäre Pflege

Mit den Änderungen der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in der vollstationären Pflege nach § 113 SGB XI im Jahr 2023 wurden folgende Anpassungen am Erhebungsinstrument vorgenommen, die zum Erhebungszyklus 7 (Erhebungen mit einem Stichtag im 1. Halbjahr 2024) umgesetzt werden:

  • zusätzlicher Ausschlussgrund für Bewohnerinnen und Bewohner: Bewohnerin bzw. Bewohner mit schwersten Schädigungen des Gehirns und einer Diagnose, die zum apallischen Syndrom/dem Bewusstseinszustand eines Wachkomas führt
  • daraus resultierende Anpassungen an den Datenfeldern: Bewusstseinszustand der Bewohnerin bzw. des Bewohners und Ärztliche Diagnosen für die Bewohnerin bzw. den Bewohner
  • daraus resultierende Anpassung des Ausfüllhinweises zu Ruhen und Schlafen
  • daraus resultierende Anpassung eines spezifischen Ausschlussgrundes aller Indikatoren aus dem Qualitätsbereich 1 zu: Komatöse und soporöse Bewohnerinnen bzw. Bewohner
  • Vereinheitlichung der geschlechtergerechten Formulierungen

Die Maßstäbe und Grundsätze für die vollstationäre Pflege in der Fassung vom 05.04.2023 finden Sie in unserem Downloadbereich unter https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/.