Mit den Änderungen der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in der vollstationären Pflege nach § 113 SGB XI im Jahr 2023 wurden folgende Anpassungen am Erhebungsinstrument vorgenommen, die zum Erhebungszyklus 7 (Erhebungen mit einem Stichtag im 1. Halbjahr 2024) umgesetzt werden:
- zusätzlicher Ausschlussgrund für Bewohnerinnen und Bewohner: Bewohnerin bzw. Bewohner mit schwersten Schädigungen des Gehirns und einer Diagnose, die zum apallischen Syndrom/dem Bewusstseinszustand eines Wachkomas führt
- daraus resultierende Anpassungen an den Datenfeldern: Bewusstseinszustand der Bewohnerin bzw. des Bewohners und Ärztliche Diagnosen für die Bewohnerin bzw. den Bewohner
- daraus resultierende Anpassung des Ausfüllhinweises zu Ruhen und Schlafen
- daraus resultierende Anpassung eines spezifischen Ausschlussgrundes aller Indikatoren aus dem Qualitätsbereich 1 zu: Komatöse und soporöse Bewohnerinnen bzw. Bewohner
- Vereinheitlichung der geschlechtergerechten Formulierungen
Die Maßstäbe und Grundsätze für die vollstationäre Pflege in der Fassung vom 05.04.2023 finden Sie in unserem Downloadbereich unter https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/.