Der erweiterte Qualitätsausschuss
Der Qualitätsausschuss Pflege trifft seine Entscheidungen einvernehmlich. Kommt eine solche Einigung nicht zustande, wird der Qualitätsausschuss Pflege auf Antrag um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert. Diese zusätzlichen Mitglieder sind stimmberechtigt. Eine Entscheidung wird dann mit der Mehrheit der Mitglieder getroffen.
Der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege sorgt damit für Handlungsfähigkeit und verhindert Verzögerungen, wenn einzelne Fragen nicht einvernehmlich geklärt werden können.