Zusammensetzung des Qualitätsausschusses Pflege
Der Gesetzgeber hat die Qualitätsentwicklung in der Pflege, die in den Händen der Vertragsparteien nach § 113 SGB XI liegt, neu organisiert und den Qualitätsausschuss Pflege unter anderem mit der Entwicklung von neuen Verfahren zur Qualitätsprüfung und Qualitätsberichterstattung in der Pflege beauftragt. Die Mitglieder des Qualitätsausschusses Pflege treffen einvernehmliche Entscheidungen.
Der Qualitätsausschuss Pflege besteht zu gleichen Teilen (jeweils 11 Stimmen) aus Vertreterinnen und Vertretern der Leistungsträger und der Leistungserbringer. Der Medizinische Dienst Bund sowie die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118 SGB XI wirken in den Sitzungen und an den Beschlussfassungen im Qualitätsausschuss Pflege beratend mit.
Die derzeitige Besetzung der Sitze im Qualitätsausschuss Pflege:
Leistungsträger:
- GKV-Spitzenverband – 8 Sitze
- Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe – 1 Sitz
- Deutscher Landkreistag und Deutscher Städtetag – 1 Sitz
- Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. – 1 Sitz
Leistungserbringer:
- Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene – 10 Sitze
- Verbände der Pflegeberufe – 1 Sitz