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Änderungen der Maßstäbe und Grundsätze in der ambulanten Pflege mit Inkrafttreten zum 01.02.2024

Zum 01.02.2024 werden Änderungen der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege wirksam.

Der Qualitätsausschuss Pflege hatte am 24.10.2023 umfangreiche Aktualisierungen der Maßstäbe und Grundsätze in der ambulanten Pflege beschlossen. Diese waren unter anderem aufgrund gesetzlicher Neuregelungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und das Pflegeberufegesetz (PflBG) erforderlich. Auch Erkenntnisse aus dem Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation (EinSTEP) sind im Kapitel 3.1.3 berücksichtigt. Darüber hinaus enthalten die aktualisierten Maßstäbe und Grundsätze in der ambulanten Pflege in Kapitel 2.3.2.3 Regelungen zur digitalen Fort- und Weiterbildung und in den Kapiteln 2.4.2 bis 2.4.4 Regelungen zur Qualifikation von Betreuungskräften.

Die Maßstäbe und Grundsätze in der ambulanten Pflege in der Fassung vom 24.10.2023 finden Sie in unserem Downloadbereich unter https://www.gs-qsa-pflege.de/download-ambulante-pflege/.