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Qualität für die Pflege – wissenschaftliche Erkenntnisse und künftige Enwicklungen


Überall in Deutschland leisten Pflegende in der ambulanten und stationären Pflege sowie pflegende An- und Zugehörige wichtige Arbeit für die ihnen anvertrauten Menschen. Ambulante Pflegedienste sowie teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen bieten eine verlässliche Versorgung auf hohem Niveau. Die Pflegeeinrichtungen und -dienste stellen gemeinsam mit den Pflegekassen, privaten Versicherungsunternehmen, Sozialhilfeträgern sowie den jeweiligen Prüfinstitutionen sicher, dass die Versorgungsqualität auch in Zukunft hoch bleibt und noch weiter verbessert wird. Hierzu ist ein System der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung erforderlich, das die geleistete Pflege realistisch abbildet und damit gleichzeitig Probleme verlässlich aufzeigen kann.

Pflegebedürftige Menschen und ihre An- und Zugehörigen benötigen verständliche und hilfreiche Informationen zu möglichen Qualitätsindikatoren in einzelnen ambulanten Diensten und teil- sowie vollstationären Einrichtungen. Mit diesen Informationen soll ein Bild der geleisteten Versorgung gezeichnet und ein Vergleich der Pflegeeinrichtungen ermöglicht werden.

Dazu sind wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Kriterien für die Qualitätsprüfung und die Qualitätsberichterstattung in der Pflege notwendig. Mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber den Qualitätsausschuss Pflege beauftragt, unabhängig erarbeitete wissenschaftliche Grundlagen für Qualitätsprüfungen zu schaffen. Auf dieser Basis werden neue Prüfsysteme festgelegt.

Ambulante Dienste sowie teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind über ihre Verbände (Leistungserbringer) direkt an der Entwicklung der künftigen Qualitätsprüfungssysteme und Qualitätsberichterstattung beteiligt. Die Beteiligung der Pflegekassen, der privaten Versicherungsunternehmen, der Sozialhilfeträger (Leistungsträger) sowie der Pflegebedürftigenvertretung bringt die Interessen von Versicherten, pflegebedürftigen Menschen und deren An- und Zugehörigen in die Entwicklungsprozesse mit ein. Diese breite Einbeziehung aller Akteure legt die Basis dafür, dass das künftige System der Qualitätsprüfung und Qualitätsberichterstattung in der Pflege auf umfassende Akzeptanz bauen kann. Die neuen Qualitätsprüfungssysteme und die Qualitätsberichterstattung fördern so das Vertrauen in die Arbeit der Pflegeeinrichtungen. Sie helfen dabei, die gute Qualität in der Pflege zu zeigen, Problemlagen sichtbar zu machen und geeignete Lösungen einzuleiten.

Durch mehrere Projekte wurden die wissenschaftlichen Grundlagen für zuverlässige Qualitätsprüfungen und die Qualitätsberichterstattung gelegt und die Einführung neuer Instrumente vorbereitet. Die von den Leistungsträgern und den Leistungserbringern gemeinsam eingerichtete Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege koordiniert diese Arbeit und weitere Aufgaben des Qualitätsausschusses Pflege, wie zum Beispiel die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards sowie Empfehlungen zur Qualitätssicherung für die Beratungsbesuche in der häuslichen Pflege.