Zum 01.02.2024 werden Änderungen der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) wirksam.
Der Qualitätsausschuss Pflege hatte für die Aktualisierungen der Maßstäbe und Grundsätze Erkenntnisse aus dem Rechtsgutachten zur Medikamentengabe und Behandlungspflege in der Tagespflege berücksichtigt. Darüber hinaus enthalten die aktualisierten Maßstäbe und Grundsätze in Kapitel 2.3.2.3 neue Regelungen zur digitalen Fort- und Weiterbildung sowie redaktionelle Überarbeitungen.
Die Maßstäbe und Grundsätze in der teilstationären Pflege (Tagespflege) in der Fassung vom 13.12.2023 finden Sie in unserem Downloadbereich unter https://www.gs-qsa-pflege.de/download-teilstationaere-pflege/.