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Pflegeheime: Neue Qualitätsmaßstäbe und Datenauswertungsstelle beschlossen – Qualitätsausschuss Pflege beschließt Maßstäbe und Qualitätsgrundsätze und vergibt Betrieb der unabhängigen Datenauswertungsstelle

Am aQuaInstitut in Göttingen wird in den nächsten Monaten die Datenauswertungsstelle für die Qualitätsentwicklung in der stationären
Pflege aufgebaut. Dort werden die künftig von den Pflegeeinrichtungen erhobenen Daten zur Ergebnisqualität zusammengeführt und ausgewertet. Grundlage dafür sind die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und darstellung in der vollstationären Pflege (MuGs), die ebenfalls vom Qualitätsausschuss Pflege verabschiedet wurden.

Im Rahmen der Qualitätssicherung werden zukünftig in allen stationären Pflegeeinrichtungen regelmäßig Daten erhoben, die anhand eines indikatorengestützten Verfahrens eine Vergleichbarkeit der Qualität in der stationären Pflege ermöglichen. Diese Daten bilden die Basis für die interne Qualitätsentwicklung der Einrichtungen sowie für die Qualitätsberichterstattung und werden auch bei externen Qualitätsprüfungen genutzt. Deshalb muss die Zusammenführung und Auswertung der Daten durch eine fachlich unabhängige Institution erfolgen.

Das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH hat durch den zuständigen Qualitätsausschuss Pflege jetzt den Zuschlag für den Aufbau und Betrieb der unabhängigen Datenauswertungsstelle (DAS) nach § 113 Abs. 1b SGB XI erhalten. Zum 1. September soll die Datenauswertungsstelle nach einem zuvor absolvierten Testlauf ihren regulären Betrieb aufnehmen.

Zum Ablauf der Datenerhebung, zum Registrierungsprozess sowie zur künftigen Qualitätsdarstellung werden die Pflegeeinrichtungen im Laufe der nächsten Monate durch ihre Verbände informiert. Die vom Qualitätsausschuss erarbeiteten Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität sind zudem im Downloadbereich auf der Webseite des Qualitätsausschusses zu finden.

Zum Hintergrund: Der Qualitätsausschuss Pflege hat mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die Aufgabe einer Neuregelung der Qualitätssicherung in der ambulanten sowie der teil und vollstationären Pflege bekommen. Seine Arbeit wird durch eine unabhängige qualifizierte  Geschäftsstelle unterstützt, die in der Trägerschaft der Organisationen der Leistungsträger und Leistungserbringer auf Bundesebene unter dem Verein „Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege“ e.V. eingerichtet wurde.

Die Pressemitteilung als PDF-Dokument zum Download finden Sie hier.