Am 1. Oktober 2019 geht für den Bereich der vollstationären Pflegeeinrichtungen ein neues Qualitätssystem an den Start. Es besteht aus
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- Qualitätsindikatoren, die für Pflegeeinrichtungen bundesweit erstmalig zur Anwendung kommen,
- neu konzipierten Qualitätsprüfungen, die von den Medizinischen Diensten und dem Prüfdienst der Privaten Pflegeversicherung e.V. im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen durchgeführt werden und
- einer vollständig überarbeiteten Qualitätsdarstellung, welche die Pflegenoten ablösen wird.
Pflegeheime erheben zukünftig regelmäßig in einem Abstand von sechs Monaten Indikatorendaten bei ihren Bewohnerinnen und Bewohnern und übermitteln die Indikatorendaten an eine fachlich unabhängige Institution gemäß § 113 Abs. 1b SGB XI (Datenauswertungsstelle; DAS Pflege). Die DAS Pflege führt eine statistische Kontrolle der Daten durch, berechnet die Indikatorenergebnisse und stellt die Auswertungen den Pflegeeinrichtungen, den Prüfinstitutionen und den Landesverbänden der Pflegekassen für die Qualitätsdarstellung zur Verfügung.
Das aQua-Institut wurde am 12.02.2019 vom Qualitätsausschuss Pflege als Datenauswertungsstellebeauftragt und wird nun pünktlich zum 1. Oktober 2019 den regulären Betrieb aufnehmen.
Nahezu 90 Prozent der zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben sich bereits online bei der Datenauswertungsstelle registriert. Das Verfahren sieht vor, dass die Einrichtungen ab dem 1. Oktober 2019 ihre erhobenen Daten übermitteln können. Alle Einrichtungen sind dabei verpflichtet, bis zum 30. Juni 2020 mindestens einmal den anhand des indikatorengestützten Verfahrens erhobenen Datensatz zu übermitteln.
Ab Juli des kommenden Jahres nimmt die DAS Pflege zweimal jährlich von jeder Einrichtung die pseudonymisierten Versorgungsdaten von Bewohnern und Bewohnerinnen entgegen.
Diese Daten werden ausgewertet und als Versorgungsergebnisse bzw. als sogenannte Indikatoren für jede Pflegeeinrichtung berechnet und im Vergleich zu den Ergebnissen anderer Einrichtungen bewertet. Diese Daten bilden die Basis für die interne Qualitätsentwicklung der Einrichtungen, werden auch für die externen Qualitätsprüfungen genutzt und fließen gleichzeitig in die neue Vergleichsdarstellung zur Qualität in der Pflege ein.
Zum Hintergrund: Der Qualitätsausschuss Pflege hat mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die Aufgabe, die Qualitätssicherung in der ambulanten sowie der teil- und vollstationären Pflege auf wissenschaftlicher Grundlage neu zu regeln. Seine Arbeit wird durch eine unabhängige qualifizierte Geschäftsstelle unterstützt, die in der Trägerschaft der Organisationen der Leistungsträger und Leistungserbringer auf Bundesebene unter dem Verein „Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege“ e.V. eingerichtet wurde. Für nähere Informationen: www.gs-qsa-pflege.de und www.das-pflege.de
Die Pressemitteilung als PDF-Datei zum Download finden Sie hier.