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Basis für einen neuen Personalmix in der Pflege: Pflegeselbstverwaltung zeigt den Weg zu moderner Personalbemessung und attraktiveren Arbeitsbedingungen in der Pflege auf

Mit dem Abschlussbericht zum Projekt „Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß §113c SGB XI (PeBeM)“ wurde eine fundierte Basis für die künftige Gestaltung von Personalbemessung und Personaleinsatz in der stationären Pflege geschaffen. Das dort entwickelte Verfahren bildet nun die wissenschaftliche Grundlage für notwendige gesetzliche und vertragliche Regelungen.

Der von Prof. Dr. Heinz Rothgang und seinem Team an der Universität Bremen erarbeitete Bericht weist einen deutlichen Mehrbedarf an Assistenzkräften und vor allem die Notwendigkeit einer Neuverteilung der Aufgaben innerhalb eines Pflegeteams in der stationären Pflege aus. Die Zahl der eingesetzten Fach und Assistenzkräfte soll sich dabei direkt an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientieren. Ziel aller Beteiligten ist dabei, dass die Pflegebedürftigen nicht zusätzlich finanziell belastet werden.

Dem neu entwickelten Verfahren zu Personalbemessung liegt ein Algorithmus zu Grunde, der die notwendigen pflegerischen Leistungen in einer Einrichtung anhand der Pflegegrade der Bewohnerschaft erfasst und daraus den Bedarf an pflegerischen Kompetenzen ableitet. So kann individuell an den Bedarfen der Bewohnerinnen und Bewohner orientiert ein Mix aus Fach und Assistenzkräften errechnet werden.

In einem Unterauftrag haben Wissenschaftler um Prof. Dr. Andreas Büscher an der Hochschule Osnabrück geprüft, ob sich eine solche Form der Personalbemessung auch in der ambulanten Pflege umsetzen lässt. Aufgrund der individuell vereinbarten Leistungsinhalte und umfänge der pflegebedürftigen Menschen mit dem Pflegedienst müsse für die ambulante Pflege jedoch ein anderes Modell entwickelt werden, so die Wissenschaftler. Die dazu notwendigen weiteren Forschungsprojekte müssten die heterogenen Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege berücksichtigen.

Das neue Personalbemessungsverfahren für die stationäre Pflege soll nach dem Vorschlag der Wissenschaftler zunächst in einigen Pflegeeinrichtungen erprobt und dann schrittweise in der gesamten stationären Pflege umgesetzt werden. Hierzu bedarf es entsprechender gesetzlicher Regelungen. Die Empfehlungen der Wissenschaft sind nun eine anerkannte Grundlage für die notwendigen Weiterentwicklungen der Personalsituation in der Pflege.

Der Abschlussbericht zum Projekt Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß §113c SGB XI (PeBeM)“ kann auf der Webseite des Qualitätsausschusses Pflege im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Zum Hintergrund: In einem strukturierten, empirisch abgesicherten und validen Verfahren wurden Vorgaben für die Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen auf der Basis des durchschnittlichen Versorgungsaufwands für direkte und indirekte pflegerische Maßnahmen sowie für Hilfen bei der Haushaltsführung unter Berücksichtigung der fachlichen Ziele und Konzeption des ab dem 1. Januar 2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs entwickelt. Für die Entwicklung und Erprobung dieses Verfahrens sind die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI dies sind der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig. Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V., der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. und die Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene sowie die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen wirken dabei mit. Das Verfahren wird durch die Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege e.V. koordiniert.

Die Pressemitteilung als PDF-Datei zum Download finden Sie hier.