Wenn Familien ihre Angehörigen selbst pflegen, stellen Beratungsbesuche durch Pflegefachkräfte eine regelmäßige Unterstützung dar und sichern die Qualität der Versorgung. Für diese Beratungsbesuche hatten Vertreter von Leistungsträgern und Leistungserbringern bereits im Jahr 2018 einheitliche Qualitätsstandards festgelegt, die nun aktualisiert wurden.
Der Qualitätsausschuss Pflege hat mit der jetzt vorliegenden Anpassung der Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI die aus dem Pflegepersonal–Stärkungsgesetz (PpSG) resultierenden Datenschutzanforderungen umgesetzt.
Die Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche umfassen z.B. Vorgaben zu Beratungsinhalten und zur Qualifikation der Berater. Sie sind als Download auf der Webseite des Qualitätsausschusses Pflege zu finden.
Ergänzend haben der GKV–Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. ihr aktualisiertes Formular zur Dokumentation der Beratungsbesuche auf der Internetseite des GKV– Spitzenverbandes zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt.
Zum Hintergrund: Der Qualitätsausschuss Pflege hat mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die Aufgabe einer Neuregelung der Qualitätssicherung in der ambulanten sowie der teil– und vollstationären Pflege bekommen. Seine Arbeit wird durch eine unabhängige qualifizierte Geschäftsstelle unterstützt, die in der Trägerschaft der Organisationen der Leistungsträger und Leistungserbringer auf Bundesebene unter dem Verein „Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege“ e.V. eingerichtet wurde.
Die Pressemitteilung als PDF-Dokument zum Download finden Sie hier.