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Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes: Qualitätsausschuss Pflege veröffentlicht Verfahrenshinweise für die voll- und teilstationäre Pflege

Voll- und teilstationäre Einrichtungen sind durch den Gesetzgeber dazu verpflichtet, eine oder mehrere Personen mit Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie zu beauftragen. Das schreibt seit dem 16. September 2022 das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor. Dabei geht es um die Einhaltung von Hygieneanforderungen, von Abläufen im Zusammenhang mit dem Impfen gegen das Coronavirus und dem Testen auf SARS-CoV-2 sowie um die Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern vollstationärer Einrichtungen mit den inzwischen zur Verfügung stehenden antiviralen Arzneimitteln.

Um die Einrichtungen bei der Umsetzung zu unterstützen, hat der Qualitätsausschuss Pflege in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit praxisbezogene Verfahrenshinweise erarbeitet, die jetzt veröffentlicht wurden. Mit der Erstellung eines solchen Handlungsrahmens war der Qualitätsausschuss Pflege durch den Gesetzgeber mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes beauftragt worden. Die Verfahrenshinweise richten sich an Leitungen voll- und teilstationärer Einrichtungen sowie die nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 35 Absatz 1 Satz 6) seitens der Pflegeeinrichtungen beauftragten Personen. Darin finden sich Hilfestellungen für die Beauftragung verantwortlicher Personen, die Einhaltung von Hygieneanforderungen, die Abläufe zum Impfen und Testen sowie die Maßnahmen bei positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen oder die Versorgung mit antiviralen Arzneimitteln für Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Die Grundlagen und Verfahrenshinweise des Qualitätsausschuss Pflege sind ab sofort im Downloadbereich auf der Webseite des Qualitätsausschusses zu finden.

Zum Hintergrund: Der Qualitätsausschuss Pflege hat mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die Aufgabe einer Neuregelung der Qualitätssicherung in der ambulanten sowie der teil- und vollstationären Pflege bekommen. Seine Arbeit wird durch eine unabhängige qualifizierte Geschäftsstelle unterstützt, die in der Trägerschaft der Organisationen der Leistungsträger und Leistungserbringer auf Bundesebene unter dem Verein „Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege“ e.V. eingerichtet wurde.

Für Rückfragen: Sören Nordhoff, Telefon: 030-2463 2156, E-Mail info@gs-qsa-pflege.de

Die Pressemitteilung als PDF-Datei zum Download finden Sie hier.