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Informationen zu den pflegefachlich orientierten Grundlagen und Verfahrenshinweisen gemäß § 35 Abs. 1 Satz 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Mit Inkrafttreten der aktualisierten Fassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 16.09.2022 wurde der Qualitätsausschuss Pflege gemäß § 35 Abs. 1 Satz 8 IfSG beauftragt, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 15.10.2022 pflegefachlich orientierte Grundlagen und Verfahrenshinweise zur Umsetzung der Aufgaben nach § 35 Abs. 1 Satz 7 IfSG in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen zu erstellen.

Gemäß § 35 Abs. 1 Satz 7 IfSG sind in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen (oder vergleichbaren Einrichtungen) für den Zeitraum von 01.10.2022 bis 07.04.2023 durch die Einrichtungsleitungen eine oder mehrere verantwortliche Personen zu benennen, die die Einhaltung folgender Anforderungen, Abläufe und Maßnahmen sicherstellen:

– Hygieneanforderungen unter Berücksichtigung von § 35 Abs. 1 Satz 2 und 3 IfSG
– Organisations- und Verfahrensabläufe im Zusammenhang mit dem
• Impfen von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Gästen gegen SARS-CoV-2 und der regelmäßigen Kontrolle des Impfstatus
• Testen von Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Gästen, von in der Pflegeeinrichtung tätigen Personen sowie Besucherinnen und Besuchern auf SARS-CoV-2
– Unterstützung der Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern mit antiviralen COVID-19-Arzneimitteln in vollstationären Einrichtungen, insb. deren Bevorratung und die Benachrichtigung behandelnder Ärztinnen und Ärzte bei positivem Testergebnis auf SARS-CoV-2

Die durch den Qualitätsausschuss Pflege in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit erstellten Grundlagen und Verfahrenshinweise sollen die praxisbezogene Umsetzung der o. g. Aufgaben in den Pflegeeinrichtungen erleichtern, Vorgaben für die Dokumentation dieser Aufgaben enthalten und zu beachtende Anforderungen des Datenschutzrechts einbeziehen.

Die „Pflegefachlich orientierten Grundlagen und Verfahrenshinweise des Qualitätsausschuss Pflege zur Sicherstellung der Einhaltung der in § 35 Abs. 1 Satz 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Anforderungen, Abläufe und Maßnahmen in voll- und teilstationären Einrichtungen“ finden Sie in unserem Downloadbereich. Das Dokument stellt die erarbeiteten Grundlagen und Hinweise übersichtlich nach den Themengebieten „Benennung Beauftragte“, „Einhaltung von Hygieneanforderungen“, „Testen und Impfen“ sowie „antivirale Arzneimittel“ zusammen.