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Erstellung von Empfehlungen nach § 37 Absatz 5 SGB XI zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche

Das Ziel:
Ziel ist es Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI zu erstellen.

Hintergrund:
Die Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI dienen der Qualitätssicherung häuslicher Pflege, der regelmäßigen Hilfestellung sowie der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung derjenigen, die häusliche Pflege leisten.

Aktueller Entwicklungsstand:

Im Frühjahr 2018 hat der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege konkrete Empfehlungen nach § 37 Absatz 5 SGB XI zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche beschlossen. Diese Empfehlungen wurden aufgrund der aus dem Pflegebonusgesetz resultierenden Möglichkeit digitaler Beratungsbesuche im Jahr 2023 überarbeitet. Zuletzt hat der Qualitätsausschuss Pflege die Empfehlungen im Zusammenhang mit Maßnahmen für Hitzeschutz am 03.07.2024 ergänzt.

Zum Nachweis des Beratungsbesuchs stellen der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherungen e. V. ein Formular zur Verfügung. Dieses steht auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes unter dem Dropdownmenü „Formulare“ in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

 

 

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Posted on

26. Oktober 2022