Das Ziel:
Ziel ist die Entwicklung und Pilotierung von Instrumenten und Verfahren für die Prüfung der Qualität der Leistungen, die von den ambulanten Pflegediensten erbracht werden, sowie für die Qualitätsberichterstattung in der ambulanten Pflege.
Hintergrund:
Entwicklung der Instrumente und Verfahren
Ebenso wie im stationären Bereich werden auch die Qualitätsprüfung und die Qualitätsberichterstattung in der ambulanten Pflege überarbeitet. Dazu haben die Hochschule Osnabrück (Prof. Andreas Büscher) und das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (Prof. Klaus Wingenfeld) im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege geeignete Kriterien und Darstellungsformen entwickelt. Es liegen ein Abschlussbericht sowie eine Kurzfassung des Abschlussberichts vor.
Pilotierung der Instrumente und Verfahren
Das IGES Institut hat die entwickelten Instrumente und Verfahren in einer Pilotstudie getestet. Im Fokus der Pilotierung stand vor allem die Untersuchung der Praktikabilität und Zuverlässigkeit des Verfahrens. Die entwickelten Instrumente wurden daher zusammen mit Pflegediensten, Prüfdiensten und pflegebedürftigen Menschen in der Praxis erprobt. Die Ergebnisse der Pilotierung sowie Vorschläge für mögliche Anpassungen der Instrumente und Verfahren hat das IGES Institut in einem Abschlussbericht dargelegt.
Anpassung der Instrumente und Verfahren
Basierend auf den Ergebnissen der Pilotierung wurden die Science to Business GmbH der Hochschule Osnabrück (Prof. Andreas Büscher) und das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (Prof. Klaus Wingenfeld) mit der Anpassung der Instrumente und Verfahren für die Qualitätsprüfung und -darstellung in der ambulanten Pflege beauftragt. Dabei erfolgte eine separate Betrachtung von Pflegediensten, die außerklinische Intensivpflege oder psychiatrische häusliche Krankenpflege (spezialisierte ambulante Pflege) erbringen. Für Pflegedienste mit diesen spezialisierten Leistungen wurden die Instrumente und Verfahren umfangreicher angepasst. Dies ergab sich zum einen aus den Ergebnissen der Pilotierung, zum anderen aufgrund von Änderungen in Gesetzen und Richtlinien. Die angepassten Instrumente und Verfahren für ambulante Pflegedienste einschließlich der Dienste, die spezialisierte ambulante Pflege erbringen, sind in einem Abschlussbericht veröffentlicht.
Praktikabilität der Instrumente und Verfahren für ambulante Spezialdienste
Aufgrund der umfangreicheren Anpassungen der Instrumente und Verfahren für Pflegedienste mit spezialisierten Leistungen war eine weitere Erprobung erforderlich. In dieser wurde durch das beauftragte IGES Institut die Praktikabilität des angepassten Prüfinstrumentariums für Dienste, die außerklinische Intensivpflege oder psychiatrische häusliche Krankenpflege erbringen, überprüft. Zu den Ergebnissen der Praktikabilitätsuntersuchung liegt ein Abschlussbericht vor.
Qualitätssicherung ambulanter Betreuungsdienste
Der Qualitätsausschuss Pflege hat mit Beschluss vom 24.10.2023 die Science to Business GmbH der Hochschule Osnabrück und das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld ergänzend damit beauftragt, die Anwendbarkeit der angepassten Instrumente und Verfahren auf die Qualitätssicherung ambulanter Betreuungsdienste zu prüfen. Für diese Dienste gilt bis zur Einführung des neuen ambulanten Qualitätssystems eine Übergangsregelung gemäß § 112a SGB XI. Ambulante Betreuungsdienste erbringen nach § 71 Absatz 1a SGB XI dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Ziel ist es daher, Betreuungsdienste in das neue ambulante Qualitätssystem nach § 113b Absatz 4 Satz 2 Nr. 3 SGB XI einzubeziehen. Die Prüfergebnisse sowie der Vorschlag für ein angepasstes Instrumentarium können dem Erweiterungsbericht entnommen werden.
Aktueller Entwicklungsstand:
Die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege werden vor dem Hintergrund der vorliegenden Projektergebnisse auf ihre Aktualität geprüft. Eine erste umfassende Aktualisierung der Maßstäbe und Grundsätze in der ambulanten Pflege hat der Qualitätsausschuss Pflege im Oktober 2023 beschlossen. Sie wurde im Januar 2024 veröffentlicht und ist am 01.02.2024 in Kraft getreten. Derzeit werden die Maßstäbe und Grundsätze insbesondere hinsichtlich der Qualitätssicherung ambulanter Betreuungsdienste aktualisiert.
Parallel zu der Erarbeitung der Richtlinien über die Durchführung der Qualitätsprüfung nach § 114a Abs. 7 SGB XI (QPR) durch den Medizinischen Dienst Bund erarbeitet der Qualitätsausschuss Pflege die Vereinbarung zur Qualitätsdarstellung (QDV) in der ambulanten Pflege. Wenn die QPR und die QDV für die ambulante Pflege beschlossen sind, können die ambulanten Dienste und die Prüfdienste für den Einsatz des neuen ambulanten Qualitätssystems geschult werden. Nach erfolgreicher Implementierung der neuen Instrumente und Verfahren zur Qualitätsprüfung und -darstellung erfolgt zu gegebener Zeit eine wissenschaftliche Evaluation der Umsetzung.