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Entwicklung ergänzender Instrumente für die Ermittlung und Bewertung von Lebensqualität gemäß § 113b Absatz 4 Satz 2 Nr. 4 SGB XI

Das Ziel:
Bewertung der Notwendigkeit und gegebenenfalls Identifikation von Möglichkeiten zur Ermittlung und Bewertung pflegebezogener Lebensqualität.

Hintergrund:
Das Hauptaugenmerk der Qualitätsentwicklung liegt auf der Entwicklung von Instrumenten zur Prüfung und Darstellung der Qualität der Pflege. Paragraf 113b Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 verweist darüber hinaus auf den möglichen Bedarf, ergänzende Instrumente für die Ermittlung und Bewertung von Lebensqualität zu entwickeln. Denn die Qualität der Pflegeleistungen kann mit Aspekten der Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen in einem Zusammenhang stehen. Um Lebensqualität zu bewerten, können eine objektive und eine subjektive Dimension von Lebensqualität gemessen werden. Die objektive Dimension ist beobachtbar und daher durch andere Menschen, zum Beispiel das Pflegepersonal, messbar (z.B. Mobilität). Die subjektive Dimension von Lebensqualität kann vorrangig durch die Befragung der pflegebedürftigen Person selbst erfasst werden (z.B. Zufriedenheit). Subjektive Aspekte von Lebensqualität unterliegen zahlreichen Einflussfaktoren, von denen die pflegerische Versorgung ein Einflussfaktor sein kann. Um im Sinne einer pflegebezogenen Lebensqualität Aspekte von Lebensqualität anzusprechen, die im Einflussbereich der ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen liegen, bedarf es einer nach Setting differenzierten Betrachtung.

Aktueller Entwicklungsstand:
Die Entwicklung der Qualität in der stationären sowie in der ambulanten Pflege nach § 113b Absatz 4 Satz 2 berücksichtigt bereits die objektive Dimension von Lebensqualität. Im Rahmen der in Zukunft durchzuführenden Evaluation der in die Praxis implementierten Instrumente und Verfahren zur Qualitätssicherung in der stationären und ambulanten Pflege soll auch bewertet werden, ob ergänzende Instrumente für die Ermittlung und Bewertung von Lebensqualität erforderlich sind.

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Posted on

21. Oktober 2022