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Unsere gesetzlichen Aufträge / Weitere gesetzliche Aufträge

  • Entwicklung und Erprobung eines Konzepts für eine Qualitätssicherung in neuen Wohnformen gemäß § 113b Absatz 4 Satz 2 Nr. 6 SGB XI
    Vergabe eines Auftrages zur wissenschaftlichen Entwicklung und Erprobung für eine Qualitätssicherung in neuen Wohnformen, insbesondere der Entwicklung von Instrumenten zur internen und externen Qualitätssicherung sowie für eine angemessene Qualitätsberichterstattung.
  • Allgemeine Nutzungsbedingungen gemäß § 115 Absatz 1c SGB XI
    Vereinbarung von Allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Übermittlung der Daten für die Qualitätsdarstellung an Dritte, insbesondere zum Datenformat, zum Datennutzungsvertrag, zu den Nutzungsrechten und den Pflichten Dritter bei der Verwendung der Daten.
  • Erstellung von Empfehlungen nach § 37 Absatz 5 SGB XI zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche
  • Vereinbarung eines Verfahrens zur Kürzung der Pflegevergütung gemäß § 115 Absatz 3b SGB XI
  • Entwicklung ergänzender Instrumente für die Ermittlung und Bewertung von Lebensqualität gemäß § 113b Absatz 4 Satz 2 Nr. 4 SGB XI
  • Expertenstandards nach § 113a SGB XI
    Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege.

Die Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege ist zudem zuständig für die Unterstützung und Koordinierung weiterer Aufgaben der Vertragsparteien nach § 113 SGB XI:

  • Personalbemessung in der Pflege:  In einem strukturierten, empirisch abgesicherten und validen Verfahren wurden Vorgaben für die Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen auf der Basis des durchschnittlichen Versorgungsaufwands für direkte und indirekte pflegerische Maßnahmen sowie für Hilfen bei der Haushaltsführung unter Berücksichtigung der fachlichen Ziele und Konzeption des ab dem 1. Januar 2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs entwickelt. Für die Entwicklung und Erprobung dieses Verfahrens waren die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig. Der Medizinische Dienst Bund, der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. und die Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene sowie die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen wirkten dabei mit. Das Verfahren wurde durch die Geschäftsstelle koordiniert.
    Ein Abschlussbericht liegt vor. Der 2. Zwischenbericht wurde im Rahmen einer Fachveranstaltung zum Thema „Vorstellung der ersten wissenschaftlichen Ergebnisse zur Personalbemessung in der Langzeitpflege“ am 25.02.2020 der Fachöffentlichkeit präsentiert.