Web Design

Your content goes here. Edit or remove this text inline.

Logo Design

Your content goes here. Edit or remove this text inline.

Web Development

Your content goes here. Edit or remove this text inline.

White Labeling

Your content goes here. Edit or remove this text inline.

VIEW ALL SERVICES 

+49 (30) 2463 2125

info@gs-qsa-pflege.de

+49 (30) 2463 2125

info@gs-qsa-pflege.de

Bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten

Das Ziel:
Ziel ist die Entwicklung und Veröffentlichung einer bundeseinheitlichen Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in stationären Pflegeeinrichtungen (vollstationär, teilstationär, Kurzzeitpflege) und ambulanten Pflegediensten gemäß § 113b Absatz 4 Satz 3 SGB XI.

Hintergrund:
Im Sommer 2023 beauftragte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Qualitätsausschuss Pflege gemäß § 113b Absatz 4 Satz 3 SGB XI entsprechend Punkt 4 des Hitzeschutzplanes für Gesundheit des BMG (mit Stand vom 27.Juli 2023) mit der Entwicklung und Veröffentlichung einer bundeseinheitlichen Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in stationären Pflegeeinrichtungen (vollstationär, teilstationär, Kurzzeitpflege) und ambulanten Pflegediensten.
Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels erhält der Schutz vulnerabler Personengruppen vor den Folgen auftretender Hitzeereignisse, eine zunehmende Bedeutung. Auch die Mitarbeitenden von stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten müssen im Rahmen des Arbeitsschutzes vor extremen Hitzebelastungen geschützt werden. Pflegebedürftige Menschen sind wegen krankheits- bzw. therapiebedingter Einflussfaktoren oder aufgrund von Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit in einem besonderen Maße von hitzebedingten Gesundheitsrisiken betroffen. Mit der Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen beabsichtigt der Qualitätsausschuss Pflege, stationären Pflegeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten im Umgang mit Hitzeschutz Orientierung zu bieten. Die Empfehlung kann für die konkrete Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen genutzt werden.

Aktueller Entwicklungsstand:
Der Qualitätsausschuss Pflege hat die Bundeseinheitliche Empfehlung erarbeitet, sodass diese als Grundlage für konkrete Vorbereitungen den stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten zur Verfügung steht.

Skills

Posted on

9. Februar 2024