Zum 01.01.2023 sind Änderungen der „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege“ in Kraft getreten. Der Qualitätsausschuss Pflege hatte die Änderungen am 09.11.2022 beschlossen.
Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:
– Neues Kapitel zu elektronischer Pflegedokumentation (Kapitel 3.2.1.2)
– Neues Kapitel zu Maßnahmen in Krisensituationen (Kapitel 6)
Die Maßstäbe und Grundsätze für die ambulanten Pflege in der Fassung vom 09.11.2022 finden Sie in unserem Downloadbereich.
Weitere Bestandteile der Maßstäbe und Grundsätze für die ambulanten Pflege werden derzeit aktualisiert.