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Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards nach § 113a SGB XI

Das Ziel:
Ziel ist die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege.

Hintergrund:
Der Qualitätsausschuss Pflege hat bis Juni 2023 wissenschaftlich fundierte und fachlich abgestimmte Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege entwickelt und aktualisiert. Entsprechend wurde ein Expertenstandard zur „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ beauftragt. Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück hat den Expertenstandard entworfen. Die modellhafte Implementierung erfolgte durch die Universität Bremen. Im Rahmen der modellhaften Implementierung wurden die Praxistauglichkeit, die Einführungs- und dauerhaften Umsetzungskosten sowie die Wirksamkeit des Expertenstandard-Entwurfs untersucht. Der Abschlussbericht zeigt, dass die Praxistauglichkeit des Expertenstandard-Entwurfs für alle Settings gegeben ist und die anfallenden Kosten verhältnismäßig gering sind. Ein belastbarer Nachweis über die Wirksamkeit konnte unter anderem aufgrund der kurzen Beobachtungszeit nicht erbracht werden. Die Empfehlung zur freiwilligen Einführung in den Pflegeeinrichtungen erfolgte Anfang 2018 durch den erweiterten Qualitätsausschuss Pflege.
Im Jahr 2019 hat der Qualitätsausschuss Pflege das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück mit der Aktualisierung des Expertenstandard-Entwurfs beauftragt. Der Abschlussbericht des DNQP, der eine Literaturanalyse, den aktualisierten Entwurf des Expertenstandards nach § 113a SGB XI „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ sowie dessen Kommentierung enthält, wurde vom Qualitätsausschuss Pflege im Dezember 2020 abgenommen. Der Qualitätsausschuss Pflege empfiehlt den Pflegeeinrichtungen und -diensten die freiwillige Einführung des aktualisierten Expertenstandard-Entwurfs in der Fassung vom 19.11.2020.

Aktueller Entwicklungsstand:
Der Qualitätsausschuss Pflege hat im Jahr 2022 das BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit mit der wissenschaftlichen Begleitforschung beauftragt. In dieser werden die Wirkungen des Expertenstandards in voll- und teilstationären Pflegeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten überprüft. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2024 erwartet.

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Posted on

21. Oktober 2022