Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurden 2008 Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege eingeführt (§ 113a SGB XI). Die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI waren aufgefordert, wissenschaftlich fundierte und fachlich abgestimmte Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege entwickeln und aktualisieren zu lassen.
Durch die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI wurde ein Expertenstandard zur „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ zur Entwicklung beauftragt. Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück hat den Expertenstandard erarbeitet. Die modellhafte Implementierung erfolgte durch die Universität Bremen. Im Rahmen der modellhaften Implementierung wurden die Praxistauglichkeit, die Einführungs- und dauerhaften Umsetzungskosten sowie die Wirksamkeit des Expertenstandard-Entwurfs untersucht. Der Abschlussbericht zeigt, dass die Praxistauglichkeit des Expertenstandard-Entwurfs für alle Settings gegeben ist und die anfallenden Kosten verhältnismäßig gering sind. Ein belastbarer Nachweis über die Wirksamkeit konnte unter anderem aufgrund der kurzen Beobachtungszeit nicht erbracht werden. Die Empfehlung zur freiwilligen Einführung in den Pflegeeinrichtungen erfolgte Anfang 2018 durch den erweiterten Qualitätsausschuss Pflege.
Im Jahr 2019 hat der Qualitätsausschuss Pflege das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück mit der Aktualisierung des Expertenstandard-Entwurfs beauftragt. Der Abschlussbericht des DNQP, der eine Literaturanalyse, den aktualisierten Entwurf des Expertenstandards nach § 113a SGB XI „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ sowie dessen Kommentierung enthält, wurde vom Qualitätsausschuss Pflege im Dezember 2020 abgenommen. Zu dem aktualisierten Expertenstandard zur „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ wurde im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege durch das BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit eine Begleitforschung durchgeführt. Diese ergab für den stationären Bereich u. a. statistisch signifikante Korrelationen zu seiner Wirkung hinsichtlich der Mobilität und der sozialen Teilhabe. Für den ambulanten Bereich lagen keine hinreichenden Daten vor.
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG (2023) wurde der § 113a SGB XI aufgehoben. Dennoch sieht der Qualitätsausschuss Pflege in dem vorliegenden Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ ein wichtiges Instrument zur Qualitätsentwicklung in diesem besonders relevanten Themenbereich. Der Qualitätsausschuss Pflege empfiehlt daher den Pflegeeinrichtungen und -diensten die Einführung des Expertenstandards in der Fassung vom 19.11.2020.
Hinweis: Der aktualisierte Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ in der Fassung vom 19.11.2020 ist hier als PDF abrufbar. Eine Druckfassung liegt nicht vor.