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Bundesempfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in stationären Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten gemäß § 113b Absatz 4 Satz 3 SGB XI

Das Ziel:
Ziel ist die Entwicklung und Veröffentlichung einer bundeseinheitlichen Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in stationären Pflegeeinrichtungen (vollstationär, teilstationär, Kurzzeitpflege) und Pflegediensten gemäß § 113b Absatz 4 Satz 3 SGB XI.

Hintergrund:
Im Sommer 2023 beauftragte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Qualitätsausschuss Pflege gemäß § 113b Absatz 4 Satz 3 SGB XI entsprechend Punkt 4 des Hitzeschutzplanes für Gesundheit des BMG (mit Stand vom 27.Juli 2023) mit der Entwicklung und Veröffentlichung einer bundeseinheitlichen Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in stationären Pflegeeinrichtungen (vollstationär, teilstationär, Kurzzeitpflege) und Pflegediensten.
Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels erhält der Schutz vulnerabler Personengruppen vor den Folgen auftretender Hitzeereignisse, eine zunehmende Bedeutung. Auch die Mitarbeitenden von Pflegeeinrichtungen und –diensten müssen im Rahmen des Arbeitsschutzes vor extremen Hitzebelastungen geschützt werden. Pflegebedürftige Menschen sind wegen krankheits- bzw. therapiebedingter Einflussfaktoren oder aufgrund von Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit in einem besonderen Maße von hitzebedingten Gesundheitsrisiken betroffen.
Mit der Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen beabsichtigt der Qualitätsausschuss Pflege, Pflegeinrichtungen und -diensten im Umgang mit Hitzeschutz Orientierung zu bieten. Die Empfehlung kann für die konkrete Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen genutzt werden.

Aktueller Entwicklungsstand:
Der Qualitätsausschuss Pflege erarbeitet die Bundesempfehlung, sodass diese als Grundlage für konkrete Vorbereitungen den Pflegeeinrichtungen und -diensten für Sommer 2024 zur Verfügung steht.

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Posted on

9. Februar 2024