Aktuelle Informationen
Informationen zur Umsetzung der Rechtsverordnung zur Aussetzung der gesetzlichen Pflicht zur Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung von indikatorenbezogenen Daten in vollstationären Pflegeeinrichtungen vom 11. Januar 2021
Mit der Verordnung zur Aussetzung der gesetzlichen Pflicht zur Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung von indikatorenbezogenen Daten in vollstationären Pflegeeinrichtungen vom 8. Januar 2021, wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. März 2021 die Pflicht für Pflegeeinrichtungen ausgesetzt, Daten zu den in diesem Zeitraum liegenden verbindlichen Stichtagen zu erheben und an die Datenauswertungsstelle Pflege zu übermitteln. Zudem wird durch die Verordnung festgelegt, dass Auswertungen weiterhin nicht veröffentlicht werden. Darüber hinaus wird allen Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit wiedereröffnet, bis einschließlich dem 31. März 2021 eine Erhebung ohne Veröffentlichung zu starten und durchzuführen (voraussichtlich in der Kalenderwoche 3).
Bis einschließlich dem 31. März 2021 haben Pflegeeinrichtungen nun die folgenden Optionen:
– eine Regelerhebung für verbindliche Stichtage vor dem 1. April 2021 auf freiwilliger Basis durchzuführen und/oder
– eine (oder mehrere) Erhebungen ohne Veröffentlichung durchzuführen oder
– keine Erhebung durchzuführen.
Pflegeeinrichtungen, die Ende Dezember 2020 Daten für eine Erhebung ohne Veröffentlichung erhoben haben, diese aber nicht mehr übermitteln konnten, bitten wir, sich für eine nachträgliche Übermittlung der Daten an den Support der Datenauswertungsstelle Pflege zu wenden (support@das-pflege.de).
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihren Trägerverbänden.
Sie finden die Rechtsverordnung zum Nachlesen unter dem folgenden Link: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/lWiYrEqoI2bqKDtCmbK/content/lWiYrEqoI2bqKDtCmbK/BAnz%20AT%2011.01.2021%20V1.pdf?inline
Hier finden Sie unsere veröffentlichten Pressemitteilungen:
- Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Abschlussberichts zum Projekt „Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß §113c SGB XI (PeBeM)“ vom 12. Oktober 2020
- Pressemitteilung zum pünktlichen Start der Datenauswertungsstelle vom 1. Oktober 2019
- Pressemitteilung zu den aktualisierten Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche vom 16. Juli 2019
- Pressemitteilung zum Beschluss zur Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege vom 19. März 2019
- Pressemitteilung zur Veröffentlichung der Maßstäbe und Grundsätze sowie zur Auftragsvergabe für die Datenauswertungsstelle vom 21. Februar 2019
- Pressemitteilung zum Start der Webseite vom 23. August 2018